Sonstiges... |
06.03.2014 |
Gast
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Im vorverkauf gekauften Tickets sollten bis Entwertung ungesachrankt gültig sein. Man hat für eine Leistung bezahlt. Gültigkeit der Fahrkarten nach einer Preisänderung ablaufen lassen ist nichts mehr und nichts weniger als 100% Diebstahl!
Antwort des VRR:
Guten Morgen, wir haben hier: http://www.vrr.de/de/service/fragen/tarifsystem/index.html die Umtauschregelung einmal genauer erläutert. Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Kollegen unter info@vrr.de gerne zur Verfügung
Schönes Wochenende
Moderation
CHM
Kommentare
Gast antwortete am
Das Thema ist hier leider deplatziert, der Tatbestand des Diebstahls ist ebenfalls nicht erfüllt und Sie haben grundsätzlich mehr als drei Jahre Zeit, Ihr altes Ticket ohne Bearbeitungsgebühr in ein aktuell gültiges umzutauschen. Das Angebot sollte ausreichen.
Gruß
abd
Gast antwortete am
Wenn man weder die bezahlte Leistung bekommt noch sein Geld zurück, was ist es denn dann?