Sonstiges... |
07.03.2014 |
Kausrufe
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Eine Kooperationsverpflichtung für die verschiedenen Verkehrsb. einführen.Die Betriebe sollten untere anderem dazu verpflichtet werden, wenn andere Betriebe Ihre Haltestellen anfahren, diese korrekt auszuschildern.
Z.B. In Neuss sind viele der BVR Linien an SWN Hst. fehlerhaft ausgeschildert.
Im Extremfall habe ich schon gesehen, daß an einer Hst, zwei Hst.pfeiler direkt nebeneinander stehen.